gegründet im Jahr 2000

Auszug aus den Fischereibestimmungen für Tageslizenzen: 

Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet! 

Fischereizeiten:

1. April bis 30. September von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang 

Angelgerät:   

2 Angelruten

Ein Kind bis zu 12 Jahren darf unter Aufsicht eines volljährigen Lizenzinhabers mit einer dritten Angelrute kostenlos mitfischen.

Der Ausfang des Kindes zählt beim Tagesausfang mit! 

Fanglimit:  

Pro Tag 4 Stück Salmoniden 

Alle anderen Fischarten haben keine Fangbegrenzung.

Erlaubte Köder:

  • Teig, Mais, Blinker, sonstige Kunstköder, tote Köderfische (nur aus dem Hintersee, keine Elritzen),
  • Maden nur an der Hegene mit max. 5 Haken
  • künstliche Fliegen 
  • Grundfischen nur mit Einzelhaken!
  • Alle Arten von Würmern sind ausdrücklich verboten! 
  • Das Anfüttern ist ebenfalls verboten!

Parken: 

Parkplätze der Österreichischen Bundesforste in Vordersee.

Das Parken direkt beim „Seestüberl“ ist verboten.                     


Schonzeiten und Brittelmaße: Stand vom 1.1. 2024 

        Fischart

Schonzeit

Mindestlänge

Äsche

Ganzjährig   geschont


Bachforelle

01. 10. - 28. 02.

30 cm

Seesaibling

16. 10. - 31. 12.

30 cm

Seeforelle

01.   10. - 31. 12.

50   cm

Elritze/Pfrille

Ganzjährig   geschont


Koppe

01.   03. - 31. 05.

keine

Bachsaibling

keine

30   cm

Regenbogenforelle

keine

30   cm

Krebs dürfen nicht entnommen werden.

Weiters gelten die landesgesetzlichen Bestimmungen!