gegründet im Jahr 2000

Auszug aus den Fischereibestimmungen für Tageslizenzen: 

Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet! 

Fischereizeiten:

1. April bis 30. September von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang 

Angelgerät:   

2 Angelruten

Ein Kind bis zu 12 Jahren darf unter Aufsicht eines volljährigen Lizenzinhabers mit einer dritten Angelrute kostenlos mitfischen.

Der Ausfang des Kindes zählt beim Tagesausfang mit! 

Die Hälterung von lebendigen Fischen in Setzkeschern oder ähnlichem sind generell verboten!

Fanglimit:  

Pro Tag 4 Stück Salmoniden 

Alle anderen Fischarten haben keine Fangbegrenzung.

Erlaubte Köder:

  • Teig, Mais, Blinker, sonstige Kunstköder, tote Köderfische (nur aus dem Hintersee, keine Elritzen),
  • Maden 
  • Hegene mit max. 5 Haken
  • künstliche Fliegen 
  • Grundfischen nur mit Einzelhaken!
  • Alle Arten von Würmern sind ausdrücklich verboten! 
  • Das Anfüttern ist ebenfalls verboten!

Parken: 

Parkplätze der Österreichischen Bundesforste in Vordersee.

Das Parken direkt beim „Seestüberl“ ist verboten. 

Das Parken am Hintersee ist gebührenpflichtig! ( Euro 4,00 pro Tag)                     


Schonzeiten und Brittelmaße: Stand vom 1.1. 2025 

        Fischart

Schonzeit

Mindestlänge

Äsche

Ganzjährig   geschont


Bachforelle

01. 10. - 28. 02.

30 cm

Seesaibling

16. 10. - 31. 12.

30 cm

Seeforelle

01.   10. - 31. 12.

50   cm

Elritze/Pfrille

Ganzjährig   geschont


Koppe

01.   03. - 31. 05.

keine

Bachsaibling

keine

30   cm

Regenbogenforelle

keine

30   cm

Zufällig gefangene Krebse müssen entnommen werden.

Weiters gelten die landesgesetzlichen Bestimmungen!