Auszug aus den Fischereibestimmungen für Tageslizenzen:
Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet!
Fischereizeiten: | 1. April bis 30. September von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang |
Angelgerät: | 2 Angelruten Ein Kind bis zu 12 Jahren darf unter Aufsicht eines volljährigen Lizenzinhabers mit einer dritten Angelrute kostenlos mitfischen. Der Ausfang des Kindes zählt beim Tagesausfang mit! Die Hälterung von lebendigen Fischen in Setzkeschern oder ähnlichem sind generell verboten! |
Fanglimit: | Pro Tag 4 Stück Salmoniden Alle anderen Fischarten haben keine Fangbegrenzung. |
Erlaubte Köder: |
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Parken: | Parkplätze der Österreichischen Bundesforste in Vordersee.
Das Parken direkt beim „Seestüberl“ ist verboten. Das Parken am Hintersee ist gebührenpflichtig! ( Euro 4,00 pro Tag) |
Schonzeiten und Brittelmaße: Stand vom 1.1. 2025
Fischart | Schonzeit | Mindestlänge |
Äsche | Ganzjährig geschont | |
Bachforelle | 01. 10. - 28. 02. | 30 cm |
Seesaibling | 16. 10. - 31. 12. | 30 cm |
Seeforelle | 01. 10. - 31. 12. | 50 cm |
Elritze/Pfrille | Ganzjährig geschont | |
Koppe | 01. 03. - 31. 05. | keine |
Bachsaibling | keine | 30 cm |
Regenbogenforelle | keine | 30 cm |
Zufällig gefangene Krebse müssen entnommen werden.
Weiters gelten die landesgesetzlichen Bestimmungen!